AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeines
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und INTERNETGRAFIK. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Grundsätze
3. Leistungen von internetGrafik
internetGrafik erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
a. Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
b. Konzeption und Entwurf
c. Detailgestaltung und Auführung
d. Realisation und Produktionsüberwachung.
Für weitere Leistungen, insbesondere im Bereiche des Textes, der Produkt- und Formgestaltung, arbeitet internetGrafik nach den Richtlinien dereinschlägigen Berufsverbände.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
INTERNETGRAFIK verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen.
INTERNETGRAFIK verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von INTERNETGRAFIK geschaffenen Werken (Konzepten, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich INTERNETGRAFIK. INTERNETGRAFIK kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen.
Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von INTERNETGRAFIK nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen.
INTERNETGRAFIK ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
6. Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch INTERNETGRAFIK geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von INTERNETGRAFIK geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von INTERNETGRAFIK geschaffenen Werke.
Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von INTERNETGRAFIK einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
7. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fots, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.) kann INTERNETGRAFIK ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrages und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst INTERNETGRAFIK Leistungen Dritter, welche sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt.
9. Aufbewahren von Unterlagen
INTERNETGRAFIK ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sie die Bedingungen separat zu vereinbaren.
Bei umfangreichen Arbeiten können von INTERNETGRAFIK die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
10. Herausgabe von Original-Druckvorlagen
Die Original-Druckvorlagen (Reinzeichnungen, elektronische Daten, Illustrationen, Negative, Diapositive) gehören grundsätzlich INTERNETGRAFIK und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt, um deren Nutzung zu ermöglichen. Die Original-Druckvorlagen sind INTERNETGRAFIK zurückzugeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.
11. Wettbewerbe, Konkurrenzpräsentationen
INTERNETGRAFIK beteiligt sich an
a. Wettbewerben, die von der SGC Wettbewerbskommission freigeben sind oder dem SGC Wettbewerbsreglement entsprechen.
b. Konkurrenzpräsentationen, die für alle Teilnehmer gleichlautende, schriftlich niedergelegte Bedingungen aufweisen. Die Teilnehmer müssen allen namentlich bekannt sein. Das Honorar wird für alle gleich, im gegenseitigen Einverständnis mit allen Teilnehmern, abgesprochen.
12. Einzelpräsentationen
Preise für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im übrigen sind die nachfolgenden Honorarbestimmungen anzuwenden.
13. Belegsexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind INTERNETGRAFIK unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen.
INTERNETGRAFIK steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
Honorar
14. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste telefonische Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei. Wir sind eine Online-Agentur.
15. Grundlage für die Richtofferte und Honorarabrechnung für Gestaltungsuafträge
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung sind die SGD Honorargrundlagen. Das Honorar von INTERNETGRAFIK richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar.
Reinzeichnungen werden versandt und Internetauftritte werden online geschaltet erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages.
Stand 18.07.2024 Seuzach
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